Disposition

Ein Orgeldisposition enthält (vor allem in Gestalt der Registernamen) die Klangfarbenpalette einer Orgel und listet somit die Fülle verschiedener Klang- und Spielmöglichkeiten auf, die der Orgelbauer in seinem Instrument den Organisten zur Verfügung stellt. Allerdings klingen selbst bei identischer Disposition keine zwei Orgeln genau gleich. Die Ausbreitung und Verschmelzung der Klänge hängt maßgeblich von den Gegebenheiten des Raumes ab, in dem die Orgel steht. Eine Orgeldisposition läßt die Intentionen des Orgelbauers dennoch weitgehend erkennen.

 Manche Register und Bauweisen sind allgemeintypisch und nahezu allgegenwärtig, andere sind typisch für einen einzelnen Orgelbauer (oder eine Orgelbauschule), eine Orgellandschaft oder eine bestimmte Zeitmode. Ein Register „Subbaß“ ähnelt jedem anderen gleichen Namens, eine „Vox humana“ hingegen kann von einem zum anderen Orgelbauer völlig unterschiedlich aussehen und klingen, selbst wenn die zugrundeliegende Intention – die Imitation des Klangs der menschlichen Singstimme – die gleiche ist.

Die Gliederung einer Disposition enthält zum einen Angaben zur Zahl der Klaviaturen, sodann die Aufzählung der Register getrennt nach Teilwerken und zuletzt der Nebenzüge wie Koppeln oder Klangeffekte. Zu letzteren gehören vor allem die im Barock recht beliebten Schnurrpfeifereien wie Zimbelstern, Nachtigall/Vogelgesang, Kuckuck oder Heerpauken (meist zwei extrem tiefe gegeneinander verstimmte Pfeifen, deren Schwebungen einen Trommelwirbel imitierten, manchmal aber auch echte Pauken, die am Gehäuse oder der Empore angebracht, vom Organisten mittels Pedaltritt geschlagen werden konnten!)

Die Reihenfolge der Register

 Die Anordnung der Registernamen in einer solchen Disposition ist nicht völlig standardisiert: In Orgelentwürfen werden nicht selten die Register nach ihrer Stellung innerhalb der Orgel aufgelistet, vom vorne stehenden Prinzipal bis zu den Registern an der Rückwand. So informativ dies gelegentlich sein kann (regionaltypisch standen z. B. in süddeutschen Orgeln die Register Zimbel und Mixtur unmittelbar hinter dem Prinzipal, was deren Klangabstrahlung und -verschmelzung begünstigte), so läßt dies doch den Registerfundus insgesamt nicht so deutlich erkennen. Daher werden gemeinhin für eine Auflistung die Registernamen nach folgenden Kriterien sortiert:

  1. Labialpfeifen zu Beginn, Zungenpfeifen danach, gefolgt eventuell von einzelnen Effekten, sofern sie von einer bestimmten Klaviatur aus bedient werden (wie etwa Glockenspiele).
  2. Tiefe Register vor den höheren, nach Fußlage
  3. Innerhalb einzelner Fußlagen: zuerst die Prinzipale, danach weitmensurierte Flöten, enge Streicher und Gedackte; gegebenenfalls am Ende der Labialregister zusammengesetzte Stimmen, sofern deren tiefste Fußlage (bezogen auf C) nicht angegeben ist.

Die Disposition und ihr Zusammenhang mit Planung und Bau einer Orgel

 Den Kern einer solchen Auflistung bilden traditionell die Prinzipale. Da sie nach Möglichkeit im Prospekt stehen, kann man an ihrer tiefsten vorhandenen Fußlage auch ungefähr die Höhe eines Orgelgehäuses abschätzen: Wenn 1 Fuß etwa 30 cm lang angenommen wird, ist die tiefste Pfeife (der Ton C) eines Registers in 8’ (die klingende Länge ebendieser tiefsten Pfeife) etwa 2,40 m lang (dazu kommt noch der Pfeifenfuß). Berücksichtigt man weiter den zugehörigen Unterbau aus Windladen, Windkanälen, Traktur etc. entspricht diese Angabe einer Gesamthöhe der Orgel von mindestens dreieinhalb bis etwa viereinhalb Metern, eine häufige Größe einer Orgel. Ein Prinzipal 16’ (Pfeifenlänge ohne Fuß 4,80 m) erfordert dagegen eine Orgelhöhe von mindestens 6 bis 7 m, nicht zu vergessen die verstärkte Unterkonstruktion, die solch ein Gewicht tragen muß. Selbstredend dürfte dann für ein etwa gewünschtes Oberwerk darüber nur schwerlich genügend Platz zu finden sein ...

 Kleine Orgeln etwa für einen bürgerlichen Innenraum oder solche, die noch transportabel sein sollen (z.B. Prozessionsorgeln), deren Ausmaße sich also etwa an der Größe eines Schrankes orientieren, bieten in der Regel in der Höhe nur etwa zwei bis zweieinhalb Meter Platz – hier wird ein Orgelbauer bestenfalls einen Prinzipal 4’ (1,20 m ohne Fuß) unterbringen können und wollen.

 Die Register, die nicht der Prinzipalgruppe zugehören, bilden die weiteren Zutaten zu dem klanglichen Grundgerüst: Einige ergänzen die möglichst in jeder Fußlage vorhandenen Prinzipalregister, andere bilden besondere Alternativen dazu, oder sind ausgesprochene Soloregister von individueller Prägung.

Zu den ergänzenden Registern zählen vor allem tiefe Gedackte, die ein eventuell technisch nicht anders realisierbares Klangfundament liefern sollen, beispielsweise der erwähnte „Subbaß“, der „Bordun“ oder die „Quintadena“(jeweils gedackt, aber von unterschiedlicher Weite). Einzelne Register (v.a. Gedackte) können auch als Alternativen in der Grundtonlage verwendet werden wie in folgendem Beispiel:

Ausgangsregistrierung:

Klangvariante 1

 Klangvariante 2

Klangvariante 3

Prinzipal 8’ ->

Gedackt 8’ ->

Rohrflöte 8’ ->

Gemshorn 8’

Oktav 4’

Oktav 4’

Oktav 4’

Oktav 4’

Superoktav 2’

Superoktav 2’

Superoktav 2’

Superoktav 2’

 

Alternativen zu Prinzipalregistern höherer Lagen sind dagegen meist weitmensuriert-offene Flötenregister; sie färben die Klangmischung der drei Ausgangsfußlagen in diesem Beispiel jeweils etwas weicher/süßer/zurückhaltender, oder – in der Sprache des 18. Jahrhunderts – „lieblicher.“

Ausgangsregistrierung:

Klangvariante 1

Klangvariante 2

Klangvariante 3

Prinzipal 8’

Prinzipal 8’

Prinzipal 8’ ->

Rohrflöte 8’

Oktav 4’

Oktav 4’ ->

Blockflöte 4’

Blockflöte 4’

Superoktav 2’ ->

Waldflöte 2’

Waldflöte 2’

Waldflöte 2’

 
Solistische Register (viele davon tragen Namen von Orchesterinstrumenten der Zeit) wie Gamba, Hautbois (Oboe) oder Flute traversiere (Querflöte) besitzen ausgesprochen eigenständige Klangqualitäten und benötigen meist keine Aufhellung durch Register höherer Fußlagen. Neben dem rein solistischen Gebrauch solcher Register (beispielsweise zur Hervorhebung einer Melodie) liebte man Synthesen mit einem weiteren Register gleicher Lage, aber unterschiedlicher Konstruktion, um eine neue Klangfarbe zu erzeugen.

Ausgangsregistrierung:

Klangvariante 1

Klangvariante 2

Klangvariante 3

Prinzipal 8’

Flute travers 8’

Gamba 8’

Hautbois 8’

 

Gedackt 8’

Gemshorn 8’

 

 
Ein besonderes Phänomen sind die Zungenimitatoren Sesquialtera/Tertian und Cornett. Es handelt sich um zusammengesetzte Register, die mittels ihrer gezielten Hinzufügung bestimmter Obertöne, wie sie auch in den Klangspektren vieler Zungenregister hervortreten, solche oft sehr täuschend nachahmen.

Dienen solche Register dazu, der Klangqualität der Lieblichkeit Gestalt zu verleihen, schätzt das Barock außerdem die „Gravität“, die erhabene Wirkung eines Orgelplenums, das mit Kraft und Präsenz den Raum erfüllt. Hierfür dienen neben den Prinzipalen die Aliquotregister (zur Obertonverstärkung) und die Zungenregister der Posaune/Trompete-Gruppe.

Ausgangsregistrierung:

Klangvariante 1

Klangvariante 2

Klangvariante 3

 

 

 

Trompete 8’

Prinzipal 8’

Prinzipal 8’

Prinzipal 8’ ->

Prinzipal 8’

Oktav 4’

Oktav 4’ ->

Oktav 4’

Oktav 4’

 

Quint 22/3

Quint 22/3

Quint 22/3

Superoktav 2’

Superoktav 2’

Superoktav 2’

Superoktav 2’

 

Mixtur

Mixtur

Mixtur

 

 

Zimbel

Zimbel

Pedal: (gekoppelt)

 

 

 

 

 

 

Posaune 16’

Subbaß 16’

Subbaß 16’

Subbaß 16’

 

Oktav 8’

Oktav 8’

Oktav 8’

Oktav 8’

 

Oktav 4’

Oktav 4’

Oktav 4’

 

 

Mixtur

Mixtur

 

Eine (fiktive) Orgel, die die aufgezeigten Registrierungen und damit Klangmöglichkeiten enthält, hätte demnach folgende Disposition:

 I+P

Manual:
Prinzipal 8’
Gemshorn 8’
Flute travers 8’
Gamba 8’

Rohrflöte 8’
Gedackt 8’
Oktav 4’
Blockflöte 4’
Quint 22/3
Superoktav 2’
Waldflöte 2’
Mixtur (2’ 4f.)
Zimbel (1’ 2f.)
Trompete 8’
Hautbois 8’

 P:
Subbaß 16’
Oktav 8’

Oktav 4’
Mixtur (22/3’ 5f.)
Posaune 16’

 Diese Orgel hätte mit ihren 20 Registern je nach Landschaft als eine kleine bis bereits mittelgroße Orgel gegolten für eine reichere Dorfkirche oder eine kleinere städtische Pfarrkirche; gut geeignet, einen Raum für etwa 400 Gläubige ausreichend und wirkungsvoll mit unterschiedlichen Klängen zu erfüllen.

Hätte eine ärmere Gemeinde sich vielleicht nur 14 Register leisten können oder wollen, könnte man auch auf ein oder zwei 8’-Register im Manual verzichten (nur Flute travers oder Gamba, Gedackt oder Rohrflöte). Wenn man dort außerdem nicht über einen festbestallten Organisten verfügt hätte, der die Orgel regelmäßig nachstimmt, wären drei geplante Zungenregister etwas problematisch, da sie sich öfters gegenüber den Labialregistern verstimmen, so daß ein Orgelbauer eventuell auf die Trompete 8’ und Hautbois 8’ verzichtet und stattdessen den Zungenimitator Sesquialtera 2f. disponiert hätte. Auch die selbständige Oktav 4’ im Pedal hätte eventuell als verzichtbar erscheinen können; ihr Zweck ist weniger die Verstärkung (oder eher: Aufhellung) des Basses, sondern die Möglichkeit, eine höherliegende Melodie mit dem Pedal übernehmen zu können. Schließlich hätte man sich vielleicht auch dafür entschieden, nur ein 2’-Register einzubauen. Die reduzierte Disposition sieht nun folgendermaßen aus:

 I+P

Manual:
Prinzipal 8’
Gemshorn 8’
Gamba 8’
Gedackt 8’
Oktav 4’
Blockflöte 4’
Sesquialtera 22/3’+13/5
Waldflöte 2’
Mixtur (2’ 4f.)
Zimbel (1’ 2f.)

P:
Subbaß 16’
Oktav 8’

Mixtur (4’ 5f.)
Posaune 16’

Diese Orgel besäße – naturgemäß mit einigen kleinen Einschränkungen - immer noch einen Großteil der oben geschilderten Klangvarianten und Wirkungen. Das Pedal ist allerdings in dieser Gestalt nurmehr ein reines Baßklavier, trägt also nur ein Klangfundament zum Gesamtklang bei.

Je nach musikalischen Anforderungen benötigt man aber eventuell ein zweites Manual, etwa zum „Triospiel“ (2 unterschiedliche Manuale und Pedal) oder um eine Melodiestimme besonders hervorheben zu können (wie etwa für den protestantischen Orgelchoral typisch)! Dann wäre der erste Schritt der weiteren Planung, abzuwägen, wo dieses zweite Manualwerk aufgestellt werden sollte. Generell – um die Klangwirkung dieses zweiten Werks zu verdeutlichen – versucht man, es möglichst weit entfernt vom Hauptwerk aufzustellen. Die klassische Lösung bietet hierfür das Rückpositiv oder Brüstungspositiv, das abgesondert vom eigentlichen Orgelgehäuse im „Rücken“ des Organisten in der Emporenbrüstung eingebaut wird. Andere Lösungen sind das Brustwerk, zwar im Orgelgehäuse, aber unterhalb des eigentlichen Hauptwerks direkt oberhalb der Klaviaturen untergebracht, ein Oberwerk über dem Hauptwerk oder ein Hinterwerk dahinter (selten). Je nach Aufstellungort ergeben sich andere technische und akustische Anforderungen: Das Rückpositiv steht zwar an einer akustisch sehr günstigen Position, doch muß die Traktur mit größerem technischen Aufwand dorthin geführt werden, und es reduziert die verfügbare Fläche auf der Empore.

Alternativ zum Rückpositiv könnte man das zweite Manualwerk im eigentlichen Orgelgehäuse, aber abgesondert vom Hauptwerk unterbringen, etwa als ein Brustwerk oder Oberwerk (unter oder über dem Hauptwerk). Doch hierfür gilt es den verfügbaren Raum im Orgelgehäuse zu beachten – in einem Oberwerk, noch mehr in einem Brustwerk gibt es oft nur wenig Raum für tiefere Register. Ein Hinterwerk ist schließlich nur durch das Hauptwerk hindurch zu hören und ein Teil seines Klangvolumens geht so wieder verloren. Auch die äußere Gestaltung eines zweiten Manualwerks hängt in großem Maße von der Art der Aufstellung und Zuordnung zum Hauptwerk der Orgel ab. Rückpositive stellen meistens eine verkleinertes Abbild des Hauptwerks dar. Bei den mehr oder minder in das Hauptwerksgehäuse integrierten Brust-, Ober- oder Hinterwerken ist dies dagegen weniger möglich.

Die traditionelle Entscheidung für ein Rückpositiv angenommen, könnte nunmehr ein fiktiver Entwurf für ein Rückpositiv, abgeleitet aus dem oben entworfenen Hauptwerk, etwa so aussehen:

II + P






HW:

(neu zum RP:)

vom HW in das RP:




Prinzipal 8’

+ Prinzipal 4’


Gemshorn 8’



Flute travers 8’



Gamba 8’



Rohrflöte 8’





-> Gedackt 8’

Oktav 4’

+ Oktav 2’




-> Blockflöte 4’

Quint 2 2/3

+ Quint 11/3


Superoktav 2’





-> Waldflöte 2’

Mixtur (2’ 4f.)

+ Mixtur 3f.


Zimbel (1’ 2f.)



Trompete 8’



Hautbois 8’



Die Prinzipalregister bekommen jeweils ihre direkte Entsprechung jeweils eine Oktave höher, dazu werden einige liebliche Register aus dem Hauptwerk dem Rückpositiv zugewiesen und können nunmehr zwar nicht mehr als Alternativen, wohl aber in Gegenüberstellung zu den Hauptwerksregistern verwendet werden. Der Kontrast zwischen gravitätischen und lieblichen Klängen charakterisiert nunmehr die beiden Manuale  - ein Orgelbauer des 18. Jahrhunderts hätte nunmehr sicherlich noch versucht, dies weiter zu steigern, etwa mit einem gedackten 16’-Register für das Hauptwerk und einem Zungenregister mit kurzen Aufsätzen für das Rückpositiv. Der erweiterte Dispositionsentwurf sähe dann so aus:

II + P




HW:
Quintadena 16’
Prinzipal 8’
Gemshorn 8’
Flute travers 8’
Gamba 8’
Rohrflöte 8’
Oktav 4’
Quint 2 2/3
Superoktav 2’
Mixtur (2’ 4f.)
Zimbel (1’ 2f.)
Trompete 8’
Hautbois 8’

RP:
Gedackt 8’
Prinzipal 4’
Blockflöte 4’
Oktav 2’
Waldflöte 2’
Quint 1 1/3
Mixtur 3f.
Vox humana 8’

Das Pedal sollte im letzten Schritt, da es bisher klanglich eher dem „Gravitätischen“ zuneigt, mit ein oder zwei „lieblichen“ Klängen ergänzt werden, um auch nur zum Rückpositiv gespielt werden zu können, etwa einem leiseren 16’-Register (z.B. Bordun) und einer 8’-Flöte (z.B. Hohlflöte 8’) und sähe dann so aus:

P:
Subbaß 16’
Bordun 16’
Oktav 8’
Hohlflöte 8’

Oktav 4’
Mixtur (22/3’ 5f.)
Posaune 16’

Das Hinzufügen weiterer Manualwerke kennzeichnete ausgesprochene Großprojekte. In der Regel wurden die kontrastierenden Klangcharakteristika zwischen den Manualwerken weiter verstärkt und mit neuen Klangkomponenten ergänzt: das Hauptwerk blieb gravitätisch, die lieblichen Klänge bekam meist das kleinste der Teilwerke, also etwa ein Brustpositiv, das Rückpositiv wurde „penetrant“ intoniert (im Sprachgebrauch des 18. Jahrhunderts ohne den negativen Beigeschmack, den der Begriff heute hat). Oder aber eines der Manuale wurde ein reines Soloklavier wie das französische „Recit“ oder ein englisches „Echo“ mit wenigen, aber sehr individuellen und tragfähigen Farben wie dem Cornet 8’ 5f. (8’+4’+22/3’+2’+13/5’). Die Gestaltungsmöglichkeiten, die die Orgelbauer im Laufe der Jahrhunderte entwickelt haben, sind zu vielfältig, um sie hier detailliert darzustellen. Die überlieferten Dispositionen derartiger Instrumente des 17. und 18. Jahrhunderts zeigen, in welchem Maße sich bei solchen repräsentativen Orgelbauprojekten die Klang- und Gestaltungsphantasien der Orgelbauer und ihrer Auftraggeber auf vielfältigste Weise realisierten.

 

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